Aufnahme zur Feinplanung zur Errichtung von Freiflächensolaranlagen in die Landesplanung

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis90/die Grünen zur Gemeindevertretersitzung am 07.09.2023.

Die Gemeindevertretung möge beschließen: Die Gemeinde Rieseby weist Flächen für PV-Freiflächensolaranlagen aus. Hierbei sollen die im Bau-, Wege- und Umweltausschuss am 05.09.2022 beratenen Kriterien wie folgt Berücksichtigung finden:


a) Ausweisung eines prozentualen Anteils am Gemeindegebiet
ca. 2 %
b) Ausweisung einer Hektarzahl
2% entsprechen ca. 76 ha
c) Vorrang für zusammenhängende und wenig einsehbare Flächen
d) Vorrang für Flächen auf landwirtschaftlich genutzten Moor- oder Anmoorböden, wenn
dort eine Anhebung des Grundwasserstands vorgenommen wird

e) Vorrang für Flächen mit niedriger Bodenpunktzahl
für die Gemeindevertretersitzung sollen Karten aufbereitet werden auf denen die Flächen mit
einer Bodenpunktzahl bis 30, bis 35 und bis 40 gekennzeichnet sind
f) Abstände von Ortslagen und Einzelwohnhäusern
für die Gemeindevertretersitzung sollen zwei Karten aufbereitet werden, wobei die 1. Karte
einen 300-Meter-Abstand sowohl zu Ortslagen als auch zu Einzelwohnhäusern ausweisen
und die 2. Karte einen 300-Meter-Abstand zu Ortslagen und 50 Meter zu Einzelhäusern
darstellen soll
g) Abstände zu Wanderwegen, Radwanderwegen, Freihaltung von Erholungsgebieten
25 Meter
h) Vorrang für Projekte, die sich an bestehende geeignete Bebauungen anlehnen
(Gewerbegebiet, Einzelgehöfte, Biogasanlagen, Windparks)
i) Vorrang für Projekte, die zusätzlichen Nutzen für die Gemeinde und die Bürger haben
j) Vorrang für Projekte, die dichter am Netzeinspeisepunkt liegen

Begründung:
Die Gemeinde Rieseby hat am 15.12.2021 beschlossen, sich mit der Ausweisung von raumbedeutsamen Solar-Freiflächenanlagen im Gemeindegebiet weiter zu beschäftigen und eine entsprechende Weißflächenkartierung zu beauftragen. Am 15.09.2022 wurde die Ausweisung von Flächen für Freiflächensolaranlagen mit Stimmengleichheit abgelehnt. Zwischenzeitlich liegt die Potentialstudie für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Amt Schlei-Ostsee vor. Die von der Gemeinde Rieseby im Vorfeld erstellten konkretisierenden Vorgaben wurden bislang aufgrund des ablehnenden Beschlusses nicht berücksichtigt. Im Übrigen wird zur Begründung auf 15-BA-15/2022 verwiesen.

Rieseby, den 01.08.2023
Roger Indinger und Christine Scheller, Fraktionsvorsitzende